LEADER Tecklenburger Land

Netzwerke stärken.
Projekte fördern.
Region gestalten.

Projekte entdecken
Regionalentwicklung mit Struktur

Das Tecklenburger Land - gemeinsam die Region gestalten

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Tecklenburger Land e. V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein. Sie wurde am 23. Mai 2007 in der Ruthemühle in Recke gegründet. Ziel ihrer Gründung ist es, eine integrierte und nachhaltige Entwicklung der Region zu fördern.

Als zentrales Steuerungsorgan der LEADER-Region begleitet und koordiniert die LAG den regionalen Entwicklungsprozess.

Mehr erfahren

LEADER-Region Tecklenburger Land in Zahlen

80+ LEADER-Projekte seit 2007
100 Kleinprojekte seit 2007
7 Mio. Euro Projektförderung für die Region seit 2007
11 Städte und Gemeinden
Hier tut sich was

Aktuelles aus der Region

Im Tecklenburger Land passiert viel. Neue Projekte entstehen, Ideen wachsen und Menschen gestalten ihre Region.
Hier findest du alle aktuellen Nachrichten und Informationen rund um LEADER.

13.02.2026 Fünf neue LEADER-Projekte und Kleinprojekteförderung 2026 beschlossen
Der November und Dezember 2025 standen für die LAG ganz im Lichte von LAG-Sitzungen: Am 5. November fanden auf dem […] Mehr erfahren
13.02.2026 Förderaufruf Kleinprojekte 2026
Sie haben eine Idee für ein Projekt in unserer Region? Über die Kleinprojekteförderung sollen dieses Jahr wieder Projekte in der […] Mehr erfahren
13.02.2026 Netzwerkveranstaltung der LEADER-Regionen im Münsterland
Am Donnerstag, 26. Februar 2026, von 10:00 bis 12:00 Uhr laden die LEADER-Regionen des Münsterlandes alle Interessierten herzlich zur digitalen Netzwerkveranstaltung „LEADER trifft Biodiversität: […] Mehr erfahren
Wissenswertes für dich!

FAQ-
Wir beantworten
häufige Fragen

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das LEADER-Programm. Wir zeigen dir, wie du dich selbst mit einem Projekt bewerben kannst und welche Kriterien dein Projekt erfüllen sollte, um eine Förderung zu erhalten.

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung ländlicher Räume. Der Name steht für „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale“ – also die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Die LAG Steinfurter Land lebt vom Engagement regionaler Akteure. Mitwirken können Vertreter*innen aus:
  • Kommunen
  • Vereinen und Initiativen
  • Wirtschaft
  • Sozial- und Bildungseinrichtungen
  • engagierte Bürgerinnen und Bürger
Bei Interesse wende dich gerne an das Regionalmanagement. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung der LAG.

  1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement Wir prüfen gemeinsam, ob deine Idee zur Regionalen Entwicklungsstrategie passt und wie wir ggf. ein richtig gutes Projekt daraus machen können.
  2. Erstellung einer Projektskizze Darstellung von Ziel, Nutzen für die Region, Kostenrahmen und Zeitplan.
  3. Vorstellung im LAG-Vorstand Bei positivem Beschluss kann der Förderantrag vorbereitet werden.
  4. Formale Antragstellung bei der Bezirksregierung Erst nach vollständiger Prüfung und LAG-Beschluss.
Wichtig: Vor Bewilligung dürfen keine Aufträge vergeben oder Maßnahmen begonnen werden.

LEADER basiert auf EU-Recht, insbesondere auf der GAP-Verordnung (EU) 2021/2115 zur Förderung der ländlichen Entwicklung. Aufgrund des Föderalismus setzt in Deutschland jedes Bundesland die EU-Vorgaben in einer eigenen Richtlinie um. In Nordrhein-Westfalen erfolgt dies durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER“. Zuständig ist das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV NRW). Die aktuelle LEADER-Richtlinie findest du im Service-Bereich unserer Website.

Ja. Nicht förderfähig sind u. a.:
  • bereits begonnene Projekte
  • reine Ersatzbeschaffungen ohne Mehrwert
  • Maßnahmen ohne öffentlichen Nutzen
  • laufende Betriebskosten oder reguläre Vereinsarbeit
  • Umsatzsteuer, wenn Vorsteuerabzugsberechtigung besteht
  • gebrauchte Gegenstände
  • Projekte mit Gesamtkosten über 1 Mio. €
  • Maßnahmen, die bereits über andere Programme für denselben Zweck gefördert werden
Grundlage ist die LEADER-Richtlinie des Landes NRW. Entscheidend ist zudem, dass das Projekt zur Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) passt und einen Mehrwert für die Region schafft. Die Richtlinie und weiteres dazu findest du in unserem Service-Bereich.

Eine LAG (Lokale Aktionsgruppe) ist das Entscheidungsgremium einer LEADER-Region. In ihr arbeiten öffentliche und private Akteure zusammen. Unsere LAG entscheidet auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES), welche Projekte Fördermittel erhalten. Im Service-Bereich findest du mehr Informationen zu unserer LAG.
Deine Frage an uns!

Wir freuen uns auf deine Nachricht

Wenn du Fragen hast, eine Projektidee teilen möchtest oder einfach mehr über LEADER im Tecklenburger Land erfahren willst, schreib uns gern. Wir sind für dich da und unterstützen dich auf deinem Weg – schnell, offen und unkompliziert.

Pauline Blaszczyk
Pauline Blaszczyk Regionalmanagerin 02551 69-2143
Verena Bömer Bild
Verena Bömer Projektassistenz 02551 69-2137







    * Pflichtfelder